Prävention | Compliance

Das BAFA (Firmeninterne Exportkontrolle, März 2018), die Europäische Kommission (Empfehlung (EU) 2019/1318 vom 30. Juli 2019 zu internen Compliance-Programmen für die Kontrolle des Handels Dual-Use-Gütern) und das US-amerikanische BIS (Export Compliance Guidelines, January 2017) haben umfangreiche Kriterien der unternehmensinternen Exportkontrolle aufgestellt.

Diese Kriterien lassen sich im Kern wie folgt strukturisieren:

  1. Bekenntnis der Unternehmensleitung zu den Zielen der Exportkontrolle (Management Commitment)
  2. Risikoanalyse
  3. Verteilung von Zuständigkeiten / Berichtsweg
  4. Ablauforganisation (Exportgenehmigungsverfahren)
  5. Aufbewahrung von Aufzeichnungen (Dokumentation)
  6. Schulung und Fortbildung der Mitarbeiter
  7. Prozessbezogene und systembezogene Kontrollen (ICP-Audit)
  8. Umgang mit Exportverstößen und Korrekturmaßnahmen

An diesen Punkten muss (!) sich die unternehmensinterne Exportkontrolle orientieren. Denn aus Erfahrung des Strafverteidigers im Exportstrafrecht: Diese acht Punkte sind auch Anleitung für die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Zollkriminalamt.

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